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   BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68   

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BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68 (https://dejure.org/1968,955)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1968 - 5 StR 192/68 (https://dejure.org/1968,955)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1968 - 5 StR 192/68 (https://dejure.org/1968,955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 176
  • NJW 1968, 1884
  • MDR 1968, 771
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68
    Bei der Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch ist zwar grundsätzlich von den Vorstellungen auszugehen, die der Täter beim Beginn der Tatausführung über deren Ablauf hatte (vgl. BGHSt 14, 75, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59] und die dort mitgeteilten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Sie knüpft an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs an, denen entnommen werden kann, daß die Möglichkeit zum Rücktritt nicht gegeben ist, wenn der Täter, der den Tatplan auf eine bestimmte Weise verwirklichen will, erkennt, daß die vorgenommene, dem Plan entsprechende Ausführungshandlung nicht geeignet ist, den Erfolg herbeizuführen (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 75, 79; 21, 319, 322; 22, 176, 177; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 688/76).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Bei Tötung mit unbedingtem Vorsatz werde das Tun jedoch durch den Willen beherrscht, das Ziel zu erreichen, so daß die Annahme bei Tatbeginn, schon der erste Schlag werde das Opfer töten, den Rücktritt nicht ausschließe (BGHSt 22, 176).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89

    Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch -

    Auch der BGH hat die axiologisch wenig plausiblen Ergebnisse der Tatplantheorie in denjenigen Fällen durch Umdeutung des Tatplans korrigiert, bei denen der Täter zwar nur eine einzige Handlung eingeplant hatte, sich nach deren Vornahme weitere Handlungsmöglichkeiten aber geradezu aufdrängten; so hat der BGH im "Rohrzangen-Fall« (BGHSt 22, S. 176 f.) trotz der Feststellung des LG, der Angekl. habe angenommen, daß ein Schlag mit der Rohrzange das Opfer töten werde, einen unbeendeten Versuch mit der Begründung bejaht, daß ein Täter, "der unter solchen Umständen und in einer solchen Weise auf einen anderen einschlägt, sich in der Regel keine bestimmten Gedanken über die Zahl der Schläge, die er dem Opfer zu versetzen beabsichtige«, macht.
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 16.10.1980 - 4 StR 530/80

    Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung des Vorliegens eines Rücktritts

    Rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so liegt beendigter Versuch vor, ist er jedoch überzeugt, daß der Erfolg ohne weiteres Zutun nicht eintreten wird, ist ein unbeendigter Versuch gegeben (BGH bei Dallinger MDR 1970, 381; BGHSt 22, 176; 22, 330).

    Hier hatte sich der Angeklagte, der zu der geplanten Auseinandersetzung mit Ebe die Gaspistole und das Nageleisen zunächst nur mitgenommen hatte, um sich zu verteidigen (UA S. 6), als er, bei dem Wortwechsel dann in Wut geraten, den bedingten Tötungsvorsatz faßte, möglicherweise keine Gedanken darüber gemacht, wie viele Schläge er Ebe beizubringen hatte, um ihn zu töten (BGHSt 22, 176, 177).

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76

    Rücktritt vom Versuch des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Fehlschlagen des

    Es fehlt insbesondere an der Darlegung der Vorstellungen, die der Angeklagte bei Beginn der Tatausführung über den weiteren Ablauf hatte (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 176, 177).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 176 betrifft einen insofern wesentlich anders gelagerten Sachverhalt.

  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Da die Angeklagte am Abend des 6. Oktober 1967 alles getan hatte, was nach ihrer Vorstellung nötig war, um die Kinder zu töten und auch getan werden sollte, war der Versuch bereits in diesem Zeitpunkt beendet (vgl. BGHSt 4, 180, 181 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75, 79 [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59]; BGHSt 22, 176, 177) [BGH 11.06.1968 - 5 StR 192/68].
  • BGH, 02.10.1981 - 2 StR 517/81

    Rücktritt von einem unbeendeten Versuch des Mordes

    Diese Frage war unter Berücksichtigung eines eventuellen Tatplanes nach der Vorstellung des Täters zu entscheiden (vgl. BGHSt 4, 180 ff [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75 ff; 22, 176 ff; 22, 330 ff; 23, 356, 359 [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70]; BGH, Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79).
  • BGH, 05.02.1980 - 5 StR 21/80

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Abgrenzung zwischen

    Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch würde allerdings ausscheiden, wenn der Versuch des Angeklagten, einen lebensgefährlichen Schuß auf Z. abzugeben, nach seiner Vorstellung (BGHSt 22, 176, 177) mit dem Versagen der Waffe des Kalibers .22 endgültig fehlgeschlagen wäre.
  • BGH, 25.10.1978 - 2 StR 564/78

    Beurteilung eines einmaligen Zustechens des Angeklagten bei nur geringen

  • BGH, 23.07.1980 - 3 StR 296/80

    Freiwilliger Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines beendeten oder

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten

  • BGH, 07.03.1978 - 1 StR 760/77

    Revision gegen Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Kriterien der

  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 149/72

    Erfordernis der Prüfung eines Rücktritts bei Veranlassung dazu nach dem

  • BGH, 17.09.1968 - 1 StR 406/68

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Feststellungen zum Tötungsvorsatz und zur

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